Beitrag /Satzung/Datenspeicherung/Veröffentlichung: Im ersten Jahr wird der Beitrag zum Zeitpunkt der Aufnahmebestätigung fällig. In den Folgejahren mit dem Erhalt der Jahresrechnung.
Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.06 des Vorjahres eine
schriftliche Kündigung vorliegt. Die Satzung des Marketing-Clubs Weser-Ems e.V. wird anerkannt.
Wir sind damit einverstanden das personenbezogene Daten für die interne Verwaltung beim
Marketing-Club Weser-Ems e. V. und beim Deutschen Marketing-Verband gespeichert werden.
Einer Veröffentlichung der Mitgliedschaft im Club-Magazin „echoLot“ stimmen wir zu.
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den Marketing-Club Weser-Ems e. V. Zahlungen von u.g. Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Marketing-Club Weser- Ems e. V.
auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Benennung der Personen: Im Rahmen unserer Firmenmitgliedschaft werden folgende Personen
aus unserem Unternehmen die Leistungen des Marketing-Clubs Weser-Ems e. V. in Anspruch
nehmen (bitte Vorname, Name, Position, Telefon, Mail und Geburtstag angeben):
Die Satzung erkenne ich an.
Im Falle meiner Aufnahme bin ich damit einverstanden, dass meine Personen-und Unternehmensbezogene Daten für die interne Verwaltung beim Marketing-Club Weser-Ems e. V. und beim Deutschen Marketing-Verband e.V. gespeichert werden. Ich verpflichte mich zur pünktlichen Entrichtung des Jahresbeitrages.